Havariefall

Wann liegt ein Havariefall vor und an wen kann ich mich wenden?

Der tropfende Wasserhahn oder ein verstopftes Waschbecken außerhalb der Arbeitszeit, am Wochenende oder am Feiertag ist zwar ärgerlich, aber keine Havarie.

Eine Havarie ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das unmittelbar Leben und Gesundheit von Menschen bedroht, die Grundversorgung gefährdet oder die Wohnung bzw. das Gebäude schädigen kann.

Beispiele für eine Havarie sind:

- Gasgeruch in der Wohnung oder im Haus
- Ausfall der gesamten Elektroanlage
- Ausfall der Heizungsanlage im Winter
- Verstopfung des Fallstranges/der Grundleitung
- Rohrbrüche und Undichtigkeiten an Wasserleitungen
- herabstürzende Bauteile von Dächern und Fassaden, umgestürzte Bäume

24-h-Notrufservice (03643) 548-250

Die Mitarbeiter des Notrufservice geben Ihnen Auskunft, wie in der entsprechenden Situation gehandelt wird.

Der Mieter ist zur Schadensbegrenzung verpflichtet und soll bei besonderer Gefahr Sofortmaßnahmen veranlassen.

Der Notrufservice darf nicht zweckentfremdet genutzt werden.

Bedenken Sie, dass Einsätze vom Handwerker außerhalb der Dienstzeiten mehr kosten.
Bevor Sie also zum Hörer greifen, überlegen Sie bitte, ob der Schaden nicht auch am nächsten Werktag gemeldet werden kann.
Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst!

Was ist keine Havarie?

- defekte Lichtschalter oder Steckdosen
- verstopfte Waschbecken oder Badewannen
- falsch geparkte Autos
- defekte Briefkästen
- Mieterstreitigkeiten
- defekte Mischbatterien in der Küche oder im Bad
- wenn die Heizung nur lauwarm wird

Derartige Reparaturen können Sie der Weimarer Wohnstätte GmbH innerhalb der Servicezeiten mitteilen.

Zusätzliche Dokumente und Downloads

Typ Bezeichnung Datum Dateityp Dateigröße
WWS M_3. Case of emergency – or not? 11.04.2016 PDF 64 KB
WWS M_4. Havariefall - oder nicht? 03.02.2016 PDF 67 KB

3 Raum Wohnung

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