Wir antworten auf …

… häufig gestellte Fragen

Nachfolgend haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt. In den einzelnen Themenfeldern geben wir nützliche Hinweise, hilfreich Tipps und weiterführende Informationen.

Unter der Rubrik Bürgerservice finden Sie eine Übersicht aller Ämter und Behörden der Stadt Weimar.

Zum Bürgersevice der Stadt Weimar geht es > hier

Wenn Sie Mängel an Ihrer Wohnung, am Haus oder an den Außenanlagen feststellen, dann benachrichtigen Sie uns bitte sofort telefonisch unter 03643 548-0 bzw. in Notfällen unter 03643 548-250 (24-h-Service).

Bitte beachten Sie, daß der Mieter für Schäden haftet, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Anzeige- und Sorgfaltspflicht verursacht werden.

Liegt uns Ihre Mängelmeldung vor, beauftragen wir einen Handwerker, der sich dann mit Ihnen in Verbindung setzt. Bitte verschaffen Sie dem Handwerker zur verabredeten Zeit Zugang zu Ihrer Wohnung, um eine schnelle Mängelbeseitigung gewährleisten zu können.

Wir behalten uns jedoch vor, den Mangel vorher zu überprüfen.

Mietzahlungen:
Sparkasse Mittelthüringen
Kontonummer: 0301000018
Bankleitzahl: 820 510 00
BIC: HELA DE F1 WEM
IBAN: DE13 82051000 0301000018

Bitte vergessen Sie nicht, bei Mietzahlungen Ihre Vertragsnummer
(z. B. 9999.0.1111.10) anzugeben.

Rechnungen:
Sparkasse Mittelthüringen
Kontonummer: 0301000026
Bankleitzahl: 820 510 00
BIC: HELA DE F1 WEM
IBAN: DE88 82051000 0301000026

Bitte vergessen Sie nicht, bei der Bezahlung von Rechnungen die Rechnungsnummer als Zahlungsgrund anzugeben.

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück erwachsen oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit einschließlich Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen sowie des Grundstücks verursacht werden und laufend entstehen.

Das nachfolgende Dokument gibt Ihnen einen Einblick in die einzelnen Betriebskostenarten.

Was sind Betriebskosten? (PDF)

Die erste eigene Wohnung steht für Freiheit, Unabhängigkeit und Selbständigkeit. Diese tollen Aussichten lassen leicht vergessen, dass zur Selbständigkeit auch Verantwortung gehört.

Bei der Planung der ersten eigenen Wohnung gibt es viel zu organisieren und einiges zu beachten.

Damit der Traum von den eigenen 4 Wänden nicht zum Alptraum wird, möchten wir euch ein paar Tipps mit auf den Weg geben:

1. Prüfe dein monatliches Budget und achte darauf, dass die Einnahmen größer sind als die Ausgaben.

2. Ein Drittel deiner monatlichen Einnahmen müssen für die Miete (Warmmiete) übrig bleiben.

3. Bevor du eine Wohnung anmietest, musst du beim Vermieter eine Kaution hinterlegen. Die Höhe der Kaution kann ca. drei Monatskaltmieten betragen.

4. Der Umzug selbst kostet auch Geld. Die Umzugsfirma oder die Kosten für ein geliehenes Fahrzeug, die Wohnungseinrichtung und die evtl. anstehenden Renovierungskosten sollten bei der Planung nicht vergessen werden.

5. Außerdem benötigst du Geld für das tägliche Leben. Dazu gehören die Versicherungskosten, Kabelfernsehen, Handy und Internet, Verpflegung, Freizeitgestaltung, Kosten für Benzin oder öffentliche Verkehrsmittel und evtl. Rücklagen für den Urlaub oder anstehende Kleinreparaturen.

Sind deine Einnahmen zu gering, dann prüfe, ob du eventuell Beihilfen oder Zuschüsse erhalten kannst. Diese können Berufsausbildungszuschüsse (BAB oder BaföG), Wohngeld, Kindergeld oder auch ein Zuverdienst sein.

Hast du diese Punkte alle beachtet?

Sind deine Einnahmen und Ausgaben in einem ausgewogenen Verhältnis?

Dann komm zu uns, wir helfen dir gern bei der Suche nach einer passenden Wohnung.

Servicetelefon: 03643 548-267

oder persönlich in unseren Servicebüros.

Tipps – Die erste eigene Wohnung (PDF)

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt nach telefonischer Anmeldung des Sperrmülls bei dem Kommunalservice Weimar, Eigenbetrieb der Stadt Weimar.

Servicetelefonnummer: 03643 4341-888

Der Abholtermin wird bei der Anmeldung bekannt gegeben und ist unbedingt einzuhalten. Eine nochmalige schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt nicht.
Der Sperrmüll muss am Abholtermin bis 06:00 Uhr neben dem vereinbarten Abholplatz der Restmüllbehälter bereitgestellt werden. Es darf nur der Sperrmüll bereitgestellt werden, der angemeldet ist. Das Hinzustellen von Sperrmüll durch Dritte ist nicht erlaubt.
Zur Sperrmüllanmeldung ist jeder Haushalt und Gewerbebetrieb der Stadt Weimar berechtigt, wenn das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen und der Sperrmüll auf dem Grundstück angefallen ist. Die Abholung ist für Berechtigte unentgeltlich.

Was ist Sperrmüll ?

Möbel und andere Einrichtungsgegenstände wie z. B. Tische, Stühle, Schränke, Sofas, Sessel, Betten, Regale, Matratzen, Teppiche und Auslegware. Sperrige Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen wie z. B. Kinderwagen, sperriges Kinderspielzeug, Kisten, Körbe, Koffer, Plastewannen und ähnliches.

Sperrmüllanlieferung auf dem Wertstoffhof

Sperrmüll aus privaten Haushalten von Bürgern der Stadt Weimar kann unentgeltlich auf dem Wertstoffhof – Industriestraße 14 – angeliefert werden.

Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie > hier.

Für Gewerbetreibende der Stadt Weimar und Ortsfremde besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Sperrmüllanlieferung auf dem Wertstoffhof.

Übrigens

Elektroaltgeräte, Bauabfälle (Erde, Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Sanitärkeramik, Duschabtrennungen, Fenster, Türen etc.) kompostierbare Abfälle (Baum- und Strauchschnitt, Wurzeln etc.) und Restmüll werden bei der Sperrmüllsammlung nicht erfasst!
Wertstoffe wie Altpapier, Kartonagen, Altglas und Leichtstoffe gehören in die Sammelbehälter im Stadtgebiet und nicht in den Sperrmüll!

(Quelle: Stadt Weimar Kommunalservice)

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Ihre Einhaltung ist eine wichtige Voraussetzung für ein angenehmes Zusammenleben der Bewohner einer Hausgemeinschaft.

Das beiliegende Dokument gibt einen Überblick darüber, was durch die Hausordnung geregelt wird.

Hausordnung (PDF)

Der tropfende Wasserhahn oder ein verstopftes Waschbecken außerhalb der Arbeitszeit, am Wochenende oder am Feiertag ist zwar ärgerlich, aber keine Havarie.

Eine Havarie ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das unmittelbar Leben und Gesundheit von Menschen bedroht, die Grundversorgung gefährdet oder die Wohnung bzw. das Gebäude schädigen kann.

Beispiele für eine Havarie sind:

– Gasgeruch in der Wohnung oder im Haus
– Ausfall der gesamten Elektroanlage
– Ausfall der Heizungsanlage im Winter
– Verstopfung des Fallstranges/der Grundleitung
– Rohrbrüche und Undichtigkeiten an Wasserleitungen
– herabstürzende Bauteile von Dächern und Fassaden, umgestürzte Bäume

24-h-Notrufservice (03643) 548-250

Die Mitarbeiter des Notrufservice geben Ihnen Auskunft, wie in der entsprechenden Situation gehandelt wird.

Der Mieter ist zur Schadensbegrenzung verpflichtet und soll bei besonderer Gefahr Sofortmaßnahmen veranlassen.

Der Notrufservice darf nicht zweckentfremdet genutzt werden.

Bedenken Sie, dass Einsätze vom Handwerker außerhalb der Dienstzeiten mehr kosten.
Bevor Sie also zum Hörer greifen, überlegen Sie bitte, ob der Schaden nicht auch am nächsten Werktag gemeldet werden kann.
Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst!

Was ist keine Havarie?

– defekte Lichtschalter oder Steckdosen
– verstopfte Waschbecken oder Badewannen
– falsch geparkte Autos
– defekte Briefkästen
– Mieterstreitigkeiten
– defekte Mischbatterien in der Küche oder im Bad
– wenn die Heizung nur lauwarm wird

Derartige Reparaturen können Sie der Weimarer Wohnstätte GmbH innerhalb der Servicezeiten mitteilen.

Case of Emergency – or not? (PDF)

Havariefall – oder nicht? (PDF)

Die Immobilienservice Weimar GmbH versorgt mit seinem Breitbandkabelnetz die Immobilien der Weimarer Wohnstätte GmbH und andere Objekte mit Rundfunk und Kabelfernsehen.
Mieter, die dies in Anspruch nehmen möchten, müssen dazu mit der Immobilienservice Weimar GmbH einen Kabelanschlussvertrag abschließen.

Der Kabelanschluss kostet im Neubau 10,81 Euro/Monat und im Altbau 14,42 Euro/Monat.
Die Bereitstellungspauschale für diesen Anschluss beträgt 27,39 Euro.

Unter der Voraussetzung, dass ein gültiger Kabelvertrag vorliegt, können zusätzliche Verträge mit unserem Kooperationspartner Vodafone über Internet / Telefon und zusätzliche Fernsehangebote (z.B. Internationale TV-Pakete, Video on Demand etc.) abgeschlossen werden.

Liegt kein Kabelanschlussvertrag vor, ist kein Kabelsignal über die Multimediadose in der Wohnung verfügbar. Somit sind auch keine Internet & Telefonprodukte der Vodafone Kabel Deutschland technisch möglich.

Umzug

Bei einem Umzug innerhalb des Bestandes der Weimarer Wohnstätte GmbH muss der alte Kabelvertrag gekündigt und ein Kabelvertrag mit der neuen Wohnanschrift abgeschlossen werden.

Bereitstellungsgebühren fallen in dem Fall nicht an.

Ob die Verfügbarkeit für Ihre neue Wohnung/ Ihr Gewerbe gegeben ist können Sie > hier prüfen.

Für Ihren Vermieter ist nicht immer erkennbar, warum die monatliche Miete nicht oder nicht vollständig gezahlt wird. Ein möglicher Grund kann eine nicht selbst verschuldete soziale oder wirtschaftliche Notlage sein.

In diesem Falle besteht unser Anliegen darin, Ihre materielle Lebensgrundlage zu sichern sowie Ihre Wohnung zu erhalten und die Zwangsräumung zu verhindern. Handeln Sie rechtzeitig und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Zentrale

Telefon: 03643 548-0
E-Mail: info@weimarer-wohnstaette.de

Team Altbau

Telefon: 03643 548-204
E-Mail: team-altbau@weimarer-wohnstaette.de

Team Weimar-Nord/Schöndorf Waldstadt

Telefon: 03643 548-211
E-Mail: team-nord@weimarer-wohnstaette.de
E-Mail: team-schoendorf@weimarer-wohnstaette.de

Team Weimar-West

Telefon: 03643 548-244
E-Mail: team-west@weimarer-wohnstaette.de

Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung, wie Schimmelpilz und schwarze Flecken, sind nicht nur ärgerlich, sondern vermeidbar! In einer gut durchlüfteten und beheizten Wohnung gibt es keinen Schimmel.

Damit Sie lange Freude an Ihrem Heim haben – einige Tipps zum „Dampf ablassen!“

Richtiges Lüften ist nicht nur für Ihre Gesundheit, sondern auch für Ihr Portemonnaie wichtig. Gekippte Fenster bringen kaum frische Luft, können aber Ihre Heizkosten stark erhöhen.
Deshalb lüften Sie lieber öfter und richtig, also mindestens 10 Minuten, mit weit geöffneten Fenstern und stellen Sie währenddessen den Heizkörper ab. Mangelnde Lüftung führt unweigerlich dazu, dass die Feuchtigkeit an den Wänden kondensiert und sich Schimmel bildet.

Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen sind teurer als das Halten der abgesenkten Durchschnittstemperatur. Je kälter die Luft, desto weniger Wasserdampf kann sie aufnehmen. Kühlt sich die Luft ab, so scheidet sie Wasserdampf aus, der sich vor allem an kalten Bauteilen wie Fensterscheiben, Türen oder der Innenseite von kalten Aussenwänden niederschlägt.

Wasserdampf entsteht beim Kochen, Duschen, Wäschewaschen und in der Geschirrspülmaschine. Beim Wäschetrocknen in der Wohnung und durch Grünpflanzen verdunstet ebenfalls Wasser. Zu viel Dampf ist schädlich. Daher sollten beim Duschen, Baden oder Kochen die Verbindungstüren zur Wohnung geschlossen bleiben.
So verteilt sich die feuchtwarme Luft nicht in der ganzen Wohnung.

Einmal täglich lüften genügt nicht!
Morgens und vor dem Schlafengehen in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen!

Zur Kontrolle können Sie die Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer messen (50% – 60% relative Luftfeuchtigkeit ist ideal bei mindestens 18°C Zimmertemperatur).

Tipps – Richtig heizen, richtig lüften! (PDF)

Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie Ihre Zahlungen schnell und bequem erledigen. Dabei erteilen Sie uns die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos per Lastschrift einzuziehen.

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren bietet einige Vorteile: So müssen Sie z. B. nicht ständig an Zahlungstermine denken. Das Ausfüllen von Formularen entfällt. Abbuchungen erfolgen kostenfrei und können jederzeit widerrufen werden. Guthaben (z. B. aus der Betriebskostenabrechnung) werden Ihnen umgehend erstattet. Verändert sich z. B. aufgrund von Änderungen von Betriebskostenvorauszahlung oder Gesamtmiete der Zahlungsbetrag, müssen von Ihnen keine Änderungen vorgenommen werden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses verliert das SEPA-Lastschriftmandat automatisch seine Gültigkeit.

Zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren müssen Sie lediglich das entsprechende Formular ausfüllen.

Bitte sorgen Sie dafür, daß Ihr Konto immer eine ausreichende Deckung aufweist. So vermeiden Sie hohe Gebühren, da diese im Falle einer Überziehung nicht nur bei Ihrer Hausbank anfallen, sondern auch seitens unserer Bank.

Sollte es dennoch einmal zu einer Rückbuchung gekommen sein, so überweisen Sie bitte die fällige Miete sowie die entstandenen Bankgebühren unter Angabe Ihrer Mieternummer auf unser Mietenkonto:

Sparkasse Mittelthüringen
Kontonummer: 0301000018
Bankleitzahl: 82051000
BIC: HELA DE F1 WEM
IBAN: DE13 82051000 0301000018

Beachten Sie bitte auch, uns Änderungen Ihrer Bankverbindung mindestens eine Woche vor dem nächsten Abbuchungstermin mitzuteilen.

Wegen der hohen Kosten stellen viele die Heizung über Nacht aus. Am nächsten Morgen soll das Thermometer möglichst schnell die Wohlfühltemperatur anzeigen, also wird die Heizung auf „Fünf“ gestellt. Doch die gewünschte Wärme wird nicht erreicht und die Verärgerung ist groß.

Dazu muss man wissen, dass ein Thermostatventil nicht wie der Stellknopf am Küchenherd funktioniert. Dort bewirkt die größere Zahl eine höhere Aufheizung. Bei der Heizung ist das anders. Jede Stufe steht für eine bestimmte Temperatur. Stellt man den Wert „Drei“ ein, kann man nach einer gewissen Zeit die Zimmertemperatur ablesen, welche erreicht wurde. Ist diese Temperatur die Wohlfühltemperatur, sollte man die Einstellung auf dieser Stufe belassen. Der Thermostat regelt die Temperatur, er schaltet ab, wenn die Temperatur erreicht ist und schaltet wieder ein, wenn die Temperatur sinkt. Ein Thermostat regelt die gewünschte Temperatur.

Auch in der Nacht sollte man das Thermostat nie auf „Null“ stellen. Eine Regelung auf „Zwei“ ist eher angebracht. Denn wenn die Wohnung die ganze Nacht auskühlt, benötigt man am nächsten Morgen viel Energie und Zeit, um wieder die gewünschte Temperatur zu erreichen.

Das ist wie beim Autofahren. Gleichmäßiges Tempo hilft Sprit sparen. Der ständige Wechsel von schnellem und langsamen Fahren, bedeutet am Ende einen höheren Spritverbrauch.

Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Vermögen. So will es das Gesetz. Doch auch wer sich rundherum abgesichert fühlt, kann unangenehme Überraschungen erleben.

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab, z.B. die Haftung aus Sportausübung und Tierhaltung. Eine Ausnahme bildet beispielsweise die Haltung von Hunden. Hierfür ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nötig. Zur privaten Nutzung angemietete Wohnräume fallen unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung, sofern es sich nicht um:

– Glasschäden,
– Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sowie übermäßige Beanspruchung,
– Schäden durch Schimmel,
– Schäden an elektrischen und heizungstechnischen Einbauten bzw. Bestandteile der Warmwasserbereitung handelt.

Der Verlust von fremden, privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Schlüsseln ist nur versichert, wenn der Anbieter diesen Zusatz anbietet. Der Einschluss weiterer Zusatzbausteine ist möglich.

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für das persönliche Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Privathaushalts (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Da viele Menschen nicht hausratversichert sind sei darauf hingewiesen, dass bei einem Versicherungsschaden an der vermieteten Wohnung die Kosten zur Wiederherstellung/-beschaffung des persönlichen Inventars nicht abgedeckt sind.

Wir als Vermieter haben unsere Gebäude einschließlich der Wohnungen in einem Immobilien-Rahmenvertrag gegen Leitungswasser, Sturm/Hagel, Feuer, Glasbruch, Elementarschäden und Vandalismus versichert. Weiterhin besteht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Werden Gebäudeschäden durch Mieterverschulden herbeigeführt, so behält sich der Versicherer nach Prüfung in jedem Fall Regress vor. Auch für solche Fälle ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ratsam.

Tipps – Versicherungsschutz (PDF)

StadtWerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH

Kundenzentrum
Industriestraße 14
99427 Weimar

Servicetelefon: 03643 4341-0
Notfallnummer: 0800 4341-111
Fax: 03643 4341-102

StadtWirtschaft Weimar GmbH

Kundenzentrum
Industriestraße 14
99427 Weimar

Servicetelefon: 03643 4341-0
Fax: 03643 4341-102

Kommunalservice Weimar – Bereich Entsorgung – Bereich Abwasser

Industriestraße 14
99427 Weimar
Telefon: 03643 4341-0
Sperrmülltelefon: 4341-888

Wasserversorgungszweckverband Weimar – Trinkwasser

Friedensstraße 42
99423 Weimar
Telefon: 03643 7444-0
Störungsdienst: 03643 7444-444
E-Mail: info@wasserversorgung-weimar.de

Die richtige Vorbereitung:

Mit der richtigen Planung wird der Umzug zu einem spannenden Neuanfang.

Um unnötig Stress und Zeitdruck zu vermeiden ist es am besten, wenn Sie sich einen Zeitplan über 3 Monate erstellen.

Sie müssen Ihren alten Mietvertrag fristgerecht kündigen. Vereinbaren Sie mit Ihrem zuständigen Kundenbetreuer einen Termin zur Vorabnahme. Hier haben Sie schon im Vorfeld die Möglichkeit wichtige Dinge zu regeln (wie z.B. Schönheitsreparaturen, Ablesetermin der Zähler, Kautionsauflösung usw.)

Fragen Sie Freunde oder Verwandte, ob sie Ihnen beim Umzug hilfreich zur Seite stehen. Falls Sie den Umzug nicht allein organisieren können fragen Sie bei Umzugsfirmen nach entsprechenden Angeboten.
Besorgen Sie sich Umzugskartons. Auch hier kann Ihnen eine Umzugsfirma helfen.

Ummeldungen:

Ungefähr einen Monat vor dem Umzugstermin sollten Sie sich bei den Ämtern und Behörden ummelden.

Eine Woche vor dem anstehenden Umzug sollte alles verpackt werden. Beschriften Sie jeden Karton mit dem Bestimmungsraum.

Damit Sie nichts vergessen, haben wir Ihnen einen Umzugs-Zeitplan zusammengestellt.

Umzugsplan – Checkliste für das“Umzugschaos“ (PDF)

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung.

Diese Bescheinigung berechtigt den Mieter mit geringen Einkommen, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.
Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann, hängt von der Höhe des Einkommens aller zum Haushalt gehörenden Personen ab.

Der Wohnberechtigungsschein wird durch die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ausgestellt und gilt für ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Egal welches Weimarer Stadtgebiet, ob Alt- oder Neubau, ob sanierte oder unsanierte Wohnung: Wir verfügen über ein vielfältiges Angebot und können bestimmt auch Ihren Wohnungswunsch erfüllen.

Nutzen Sie den Bereich Wohnungssuche unserer Website, um sich über aktuelle Angebote zu informieren oder eine Wohnungsanfrage zu stellen!

Sprechen Sie mit uns! Unsere Mitarbeiterinnen des Vermietungsmanagements stehen Ihnen gern mit weiteren Informationen und konkreten Angeboten zur Verfügung.

Diese erreichen Sie persönlich in unserer Geschäftsstelle am Frauenplan 6 oder telefonisch wie folgt:

Servicetelefon: 03643 548-267

Wenn Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden, senden Sie uns eine Nachricht.

1 + 3 = ?